Carolin

Neuregelungen zur Altersteilzeit

Kein Urlaub mehr in der Freistellungsphase

Wer in der Altersteilzeit im Blockmodell arbeiten will, sollte genau aushandeln, wieviel bezahlter Urlaub ihm vor der Freistellungsphase noch zusteht. Denn soweit der Arbeitnehmer von der Arbeit befreit ist, entsteht ihm für diese Zeit kein Urlaubsanspruch mehr – so das Bundesarbeitsgericht.

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Pause ist Erholung

Pausen dienen der Erholung

Muss ein Beschäftigter, etwa im Polizeidienst, während einer Arbeitsunterbrechung erreichbar bleiben, befindet er sich nicht in Erholungszeit. »Pausen unter Bereithaltung« sind Arbeitszeit, die auf das Arbeitszeitkonto gehört – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern. In dem Fall geht es darum, welchen Anforderungen eine Pause im Sinne des Gesetzes genügen muss, um als solche zu qualifizieren.

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Auskunftsanspruch des Betriebsrats umfasst auch Schwangerschaftsmitteilung

Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG umfasst alle Informationen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Das gilt auch für das Datum der Schwangerschaft. Das BAG hat damit die Betriebsratsarbeit gestärkt, indem es klargestellt hat, dass Rechte des Betriebsrates nicht zur Disposition der Einzelnen stehen auch wenn es um sensible

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Verdachtskündigung

Verdachtskündigung bei Zufallsfunden zulässig?

Der Arbeitgeber darf die dienstlichen Rechner seiner Angestellten durchsuchen, wenn er kontrollieren will, ob sie ihre Pflichten erfüllen. Datenschutzrechtlich ist das erlaubt, solange keine privaten Dateien dabei sind. Stößt der Arbeitgeber zufällig auf sachliche Anhaltspunkte für eine schwere Pflichtverletzung, kann er darauf eine Verdachtskündigung stützen – so das Bundesarbeitsgericht.

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