Hausverbot ist Behinderung der Betriebsratsarbeit
Ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Hausverbot gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden kann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsratsmitgliedern den jederzeitigen Zugang gewähren – so das LAG Hessen in einem Eilverfahren. Das war der Fall Der Arbeitgeber, ein Cateringunternehmen am Frankfurter Flughafen, erteilt dem Vorsitzenden des Betriebsrats Hausverbot. Ihm wurde eine Straftat – nämlich Urkundenfälschung […]
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